Nachhaltige Finanzierung von Klimaschutz, Biodiversität und Anpassungsmaßnahmen

Stand: Juni 2024

Die Industrieländer haben sich bereits in der Kopenhagen-Vereinbarung 2009 dazu verpflichtet, bis 2020 gemeinsam jährlich 100 Milliarden US-Dollar für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländer zu mobilisieren. Diese Zusage wurde auf der Klimakonferenz in Paris 2015 zeitlich bis 2025 erweitert. In den letzten Jahren wurde die versprochene 100 Milliarden Grenze nicht erreicht, allerdings betrugen die Klimafinanzierungsströme im Jahr 2021 89,6 Millionen US-Dollar und stiegen im Vergleich zum Vorjahr erneut. Ein neues Klimafinanzierungsziel post-2025 ist Verhandlungsgegenstand der COP29 in Baku. Diese Summe ist jedoch nicht ausschließlich aus öffentlichen Mitteln zu bestreiten, sondern aus diversen Quellen inklusive bilateral und multilateraler Zusammenarbeit sowie privater Klimafinanzierung. Deshalb müssen öffentliche Mittel auch so eingesetzt werden, dass sie effektiv private Mittel für den Klimaschutz mobilisieren. 

„Grüne“ Finanzierungen und Investitionen

Im Pariser Klimaschutzabkommen (PA) wurde darüber hinaus vereinbart, die globalen Finanzflüsse und Investitionsströme konsistent mit einem kohlenstoffarmen und klimaresilienten Entwicklungspfad zu gestalten (PA Art. 2.1.c). Das Berücksichtigen von Klima- und Anpassungserfordernissen in allen Investitionsentscheidungen (Mainstreaming) ist dafür unerlässlich. Gleiches gilt für die Erarbeitung von Rahmenbedingungen, um eine große Zahl Investitionen umzulenken. Dieser Prozess dient auch den Zielen der nachhaltigen Entwicklung (SDGs).

Einen wichtigen Anteil an der Klimafinanzierung spielen multilaterale Fonds: Dazu gehört insbesondere der Grüne Klimafonds (GCF), der 2019 mit knapp umgerechnet 10 Milliarden US-Dollar für die Phase 2020-2023 wiederaufgefüllt wurde. Daneben sind ebenfalls die Globale Umweltfazilität (GEF), der Anpassungsfonds (AF) und die Climate Investments Funds (CIFs) bedeutsam. Außerdem einigten sich die Vertragspartner in der COP27 erstmalig auf die Schaffung eines Ausgleichsfonds zur Finanzierung von Klimabedingten Schäden und Verlusten, den sogenannten Loss and Damage Fund, für den bisher mehr als 660 Millionen US-Dollar zugesagt wurden.Neben multilateralen Fonds, spielen die multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs), bilaterale Entwicklungsbanken und die bilaterale Zusammenarbeit eine bedeutsame Rolle.

Darüber hinaus enthält das Pariser Klimaschutzabkommen Wegweiser zur Entwicklung eines marktbasierten, globalen Kohlenstoffmarktes für die kohlenstoffarme, klimaresiliente Wirtschaftsentwicklung. Hiermit werden Rechte in Form von Zertifikaten zum Ausstoß von Treibhausgasen gehandelt und der Treibhausgasausstoß mit einem Preis versehen. Artikel 6 des Pariser Klimaschutzabkommens schafft zudem die rechtliche Basis zur Einführung von Kooperationsmechanismen, die einen Transfer von Zertifikaten zwischen Ländern ermöglichen und zur Steigerung der Klimaschutzambitionen der Staaten beitragen sollen. Das schafft einen Anreiz, Treibhausgasemissionen insbesondere dort zu reduzieren, wo dies zu den geringsten Kosten möglich ist. Grundlage dafür ist ein robustes Regelwerk, das derzeit noch verhandelt wird.

Ansätze der IKI zur nachhaltigen Finanzierung von Klima- und Biodiversitätsschutz

Noch gibt es global zu wenig finanzierungsreife Klimaschutzprojekte, in die öffentliche und private Anleger investieren können. Im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit fördert die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) zusammen mit ihren Partnern wegweisende Pilotprojekte zur Umsetzung des Art. 2.1.c und Art. 6 des Pariser Klimaschutzabkommens sowie zur Finanzierung von Minderungs-, und Anpassungsprojekten und Biodiversität. Dazu zählen unter anderem nachhaltige Geschäftsmodelle und innovative Finanzierungsinstrumente für private Investitionen in Klimaschutz und -anpassung mit einer transformativen Wirkung. Mit den Projekten werden klimarelevante Aspekte in öffentliche und private Investitionsentscheidungen integriert und zunehmend mehr Gelder in klimafreundlichen Technologien angelegt.

Seit 2015 gewinnen auch Ansätze zur „Paris-kompatiblen“ Finanzmarktentwicklung maßgeblich an Bedeutung. Die IKI zielt daher mit ihren Förderangeboten auch auf  die Beratung politischer Entscheider, auf die Entwicklung von Finanzinstitutionen sowie auf das nachhaltige Handeln von Investoren. So sollen  Investitionen, Regularien und Gesetze mit den politischen Minderungs- und Anpassungszielen des Pariser Klimaschutzabkommens in Einklang  gebracht werden. Zudem unterstützt die IKI ihre Partnerländer dabei, marktbasierte Instrumente und Pilotprojekte vorzubereiten und umzusetzen. 

Die IKI-Strategie

Die IKI will maximale Wirkungen für den Schutz des Klimas und der Biodiversität erreichen. Dazu konzentriert sie die Förderaktivitäten auf priorisierte Handlungsfelder innerhalb der vier Förderbereiche und auf drei bereichsübergreifende Schwerpunkte. Ein weiteres zentrales Element ist die enge Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnerländern, insbesondere mit den Schwerpunktländern der IKI.

Hier geht´s  zur IKI-Strategie

Entwicklung finanzierungsfähiger Projekte

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