Antrags- bzw. Angebotsphase für IKI-Projekte

Die Auswahl von Projektideen für zukünftige IKI-Projekte erfolgt in zwei Stufen. Vielversprechende Skizzen erreichen die Antrags- bzw. Angebotsphase. Am Anfang dieser Phase werden die Bewerber*innen aufgefordert, einen ausführlichen Projektantrag bzw. ein ausführliches Projektangebot einzureichen.

Damit alle formalen Voraussetzungen für den eingereichten Projektantrag bzw. das Projektangebot eingehalten werden, steht das IKI Office der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft gGmbH (ZUG) während der Ausarbeitung zu fachlichen, kaufmännisch-rechtlichen und prozessualen Fragen beratend zur Seite.

Die IKI lädt die Bewerber*innen zu einem Auftaktgespräch ein. In diesem findet ein erster Austausch mit dem thematisch federführenden Ministerium und dem IKI Office der ZUG statt. Hier können offene Fragen geklärt und die nächsten Schritte festgelegt werden. Das gemeinsame Ziel: die Ausarbeitung eines hochwertigen Antrags bzw. Angebots zur Verwirklichung der Projektidee.

Für die Erstellung des ausführlichen Projektantrages oder Projektangebotes wird die Durchführung einer Vorbereitungsphase empfohlen. Sie dient dazu, die Projektidee gemeinsam mit dem Konsortium und den politischen Partner*innen optimal auf die Situation vor Ort auszurichten. Im Rahmen der Vorbereitungsphase können hierfür sogenannte Ländermissionen in die Partnerländer durchgeführt werden. Bei einem anschließenden Austausch (Debrief) zwischen dem potenziellen Durchführungskonsortium, dem federführenden Ministerium und dem IKI Office der ZUG werden die Erkenntnisse aus den Ländermissionen und mögliche Auswirkungen für die weitere Projektentwicklung geteilt. Durch die Vorbereitungsphase ist es möglich, einen vollständig ausgearbeiteten Projektantrag bzw. ein vollständig ausgearbeitetes Projektangebot zur Durchführung des Projektes zu entwickeln und einzureichen und bei Bedarf Überarbeitungen während der Prüfung durch das federführende Ministerium und das IKI Office der ZUG vorzunehmen.

Weitere Ziele der Vorbereitungsphase sind der Aufbau eines Netzwerks mit relevanten Akteur*innen sowie die Stärkung der Zusammenarbeit innerhalb des Konsortiums, um optimal auf die Durchführung des Projektes vorbereitet zu sein.  

Kontakt

IKI Office
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Stresemannstraße 69-71

10963 Berlin

iki-office@z-u-g.org

Nach der Bewilligung des Antrages bzw. der Beauftragung des Angebots beginnt die Durchführungsphase eines IKI-Projektes. Um die finanziellen Mittel an sie weitergeben zu dürfen, schließen die Hauptdurchführungsorganisationen mit ihren Partner*innen innerhalb des Konsortiums jeweils einen Weiterleitungsvertrag ab. Der Weiterleitungsvertrag regelt generell die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Partner*innen und der Hauptdurchführungsorganisation während der Durchführung des Projektes.

Für die Durchführungsphase ist die politische Unterstützung des Partnerlandes durch die Durchführungsorganisation einzuholen. Das IKI Office der ZUG berät die Durchführungsorganisationen zum gegebenem Zeitpunkt individuell zum Vorgehen.

IKI-Safeguards und IKI-Genderstrategie

Fairness ist ein Kernelement der IKI. Damit sie aktiv gelebt und in jedem einzelnen Projekt umgesetzt wird, besitzt die IKI eine Vielzahl von Instrumenten, die bereits bei der Erstellung eines Antrags bzw. eines Angebots berücksichtigt werden müssen.

Die IKI-Safeguards sollen unter anderem gewährleisten, dass internationale Umwelt- und Sozialstandards in IKI-Projekten eingehalten sowie negative Auswirkungen von Projekten auf Umwelt und Menschen vermieden, minimiert oder gemindert werden. Zudem wird durch in den IKI-Safeguards enthaltenden Ausschlusskriterien transparent dargestellt, in welchen Themenbereichen eine IKI-Förderung nicht möglich ist.

Geschlechtergerechtigkeit ist für die IKI ebenfalls ein zentraler Faktor: IKI-Projekte werden in Zukunft so ausgerichtet sein, dass geschlechtsbasierte Benachteiligungen verhindert und Diskriminierungen abgebaut werden. Die Potenziale aller Beteiligten sollen genutzt werden und zu einem verbesserten Schutz des Klimas und der Biodiversität beitragen.

Beschwerdemechanismus

Der unabhängige Beschwerdemechanismus der IKI soll Menschen, die durch IKI-Projekte (potenziell) negative soziale und/oder umweltbezogene Konsequenzen erleiden bzw. die unsachgemäße Verwendung von Geldern melden möchten, ermöglichen, ihre Beschwerden in einem geschützten Rahmen vorzubringen und Abhilfe zu schaffen. IKI-Durchführungsorganisationen sind dazu verpflichtet, diese Beschwerdemöglichkeit im Rahmen ihrer Projektdurchführung unter ihren Zielgruppen sowie betroffenen Zielgruppen im Projektgebiet bekannt zu machen und im Falle möglicher Untersuchungen zu kooperieren. Für die Antragsphase bedeutet das, Ansatzpunkte für die Integration dieser Maßnahmen in den Projektablauf benennen zu können.

Local Action

Eine enge Einbindung von Akteurinnen und Akteuren in den Partnerländern von IKI-Projekten und eine starke Ausrichtung auf den lokalen Kontext ist seit jeher ein Qualitätsmerkmal für IKI-Projekte. Die Kernannahme ist: je stärker die lokale Einbettung, desto wirksamer und nachhaltiger das IKI-Projekt.

Die Mitarbeit an einem Projekt kann für alle beteiligten Organisationen eine Möglichkeit für Wissens- und Kompetenzzuwachs sein. Sie ermöglicht einen regen Wissens- und Lernaustausch, der beispielsweise zur institutionellen Festigung und Weiterentwicklung administrativer und fachlicher Fähigkeiten von Organisationen beiträgt sowie die Anpassungsfähigkeit von internationalen Organisationen und deren Methoden an lokale Kontexte maßgeblich erhöhen kann. 

Ein Kriterium, wodurch diese Effekte in IKI-Projekten gefördert werden sollen, ist die Local-Action-Vorgabe. Diese besagt, dass IKI-Projekte mindestens zur Hälfte, bezogen auf die IKI-Fördermittel des Projekts, durch Organisationen umgesetzt werden, die in den Partnerländern/-regionen verankert sind, dort Wertschöpfung generieren und für lokale Fachleute Arbeitsplätze und Qualifizierung bieten.

Regelung zum Umgang mit Emissionsminderungsgutschriften in der IKI

Kohlenstoffmärkte ermöglichen es, die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen durch den Handel von Emissionsminderungsgutschriften möglichst effizient zu gestalten. Daher betrachtet die Bundesregierung die Nutzung marktbasierter Instrumente als einen bedeutenden Ansatz bei der Bekämpfung des Klimawandels. IKI-Mittel können und sollen dazu genutzt werden, die Qualität und Transparenz im Kohlenstoffmarkt zu fördern und privates Kapital für die Skalierung der IKI-Projekte zu akquirieren. Um eine klare Trennung zwischen ODA-fähigen Klimafinanzierungsmitteln im Rahmen von IKI-Projekten und dem verpflichtenden und freiwilligen Kohlenstoffmarkt sicherzustellen, müssen jedoch bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Die Einhaltung der Vorgaben wird über die Regelung zum Umgang mit Emissionsminderungsgutschriften in der IKI sichergestellt.

Alle für den Antrag bzw. das Angebot relevanten Aspekte entnehmen Sie bitte den hier aufgeführten ausführlichen Informationsseiten

Sollten zu einzelnen Themen Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte an die Kontaktstellen des IKI Office der ZUG.

Vorlagen

Diese Vorlagen benötigen Sie, um einen Antrag bzw. ein Angebot einzureichen. Sie werden wo möglich auf englischer Sprache zur Verfügung gestellt, um eine Einbindung aller Durchführungspartner in die Antrags- und Angebotsphase zu ermöglichen.

Hinweis: Die Vorgaben für GIZ und KfW können abweichen. Die notwendigen Vorlagen werden direkt vom IKI Office zur Verfügung gestellt.

Sollten bei der Nutzung der Vorlagen Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte an das IKI Office der ZUG.

Hilfsdokumente (Guidelines)

Diese Hilfsdokumente helfen dabei, alle wichtigen Aspekte für ein erfolgreiches IKI-Projekt bereits in der Antrags- bzw. Angebotsphase zu berücksichtigen.

Links

Easy-Online-Antragsportal (Die Nutzung des Easy-Online-Portals ist nur für deutsche Zuwendungsempfänger verpflichtend)

Vorgaben und Hilfsdokumente für die Öffentlichkeitsarbeit

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