Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) ist ein wichtiger Teil der internationalen Klimafinanzzusagen der Bundesregierung. Die IKI finanziert im Einklang mit der Klimarahmenkonvention (UNFCCC) und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) Klimaschutz und Biodiversitätserhalt in Entwicklungs-, Schwellen- und Transformationsländern. Die Projektträgergesellschaft Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH (ZUG) ist beauftragt, die IKI-Förderung umzusetzen.
Die IKI-Safeguards-Policy soll Leitprinzipien und Verfahren zur Sicherstellung internationaler Umwelt- und Sozialstandards in IKI-Projekten festlegen. Ein Entwurf für die Policy wurde vomdurch das Gründungsressort BMU zur Konsultation freigegeben. Ziel der Konsultation ist, die Wirksamkeit der Policy und den Dialog mit den Beteiligten zu verbessern.
Die Konsultation lief bis 11.02.2022. Es gab sowohl die Möglichkeit, sich mit schriftlichen Beiträgen zu beteiligen, als auch an zwei Online-Seminaren am 17.01.2022 oder 19.01.2022 teilzunehmen.
Das Bundeswirtschaftsministerium führt als neues federführendes Ministerium der IKI die Arbeit an der IKI Safeguards-Policy in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem Auswärtigem Amt fort.
Die IKI-Safeguards-Policy orientiert sich an international etablierten Prinzipien und Verfahren zur Sicherstellung internationaler Umwelt- und Sozialstandards, wie sie in anderen internationalen Institutionen des Klima- und Biodiversitätsschutzes umgesetzt werden.
Die IKI verpflichtet sich im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten internationale Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten. Zur Orientierung dienen die Umwelt- und Sozialstandards des Green Climate Fund (GCF), der aktuell die IFC Performance Standards on Environmental and Social Sustainability anwendet.
Ziel der IKI-Safeguards ist es positive umweltbezogene und soziale Wirkungen der geförderten Projekte zu maximieren und negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt weitestgehend zu mindern, zu minimieren oder zu verhindern.
Die Safeguards-Policy und Umwelt- und Sozialstandards finden Anwendung in allen Projekten, die über IKI Fördergelder finanziert werden. Das gilt auch für sog. Sub-Projekte, die über Finanzintermediäre oder Weiterleitungspartner finanziert werden.
Die Policy legt dar, wie die Einhaltung der Safeguards entlang des gesamten Projektzyklus von Antragsstellung bis Projektabschluss sichergestellt wird und wie bei der Verletzung von Safeguards Standards vorzugehen ist.
Sorgfaltspflichten werden gemäß den UN Guiding Principles on Business and Human Rights differenziert.
Leitprinzipien sind u. a. soziale und ökologische Nachhaltigkeit, Schutz der Biodiversität, Respekt für internationale Menschenrechte und Arbeitsrechte, insbesondere von indigenen, vulnerablen und marginalisierten Gruppen, Stakeholder Engagement und Partizipation, sowie die Anwendung eines risikobasierten Ansatzes und der Mitigationshierarchie.
Lernen und kontinuierliche Weiterentwicklung basierend auf gesammelten Erfahrungen, regelmäßigen Reviews und internationalen Standards und Best Practices sind integraler Bestandteil der Policy.
Die IKI-Safeguards werden von dem Safeguards-Team der ZUG betreut. Es ist zu erreichen unter: safeguards(at)z-u-g.org.