Die Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards muss von den Durchführungsorganisationen während der gesamten Projektlaufzeit gewährleistet werden. Sie sind dafür verantwortlich, mögliche negative Auswirkungen ihrer Projektaktivitäten zu monitoren und entsprechend zu steuern um Schäden zu vermeiden.
Im Rahmen der Berichtspflichten an BMWK und ZUG berichten Durchführungsorganisationen regelmäßig zu Safeguards, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards und die Umsetzung der geplanten Safeguards-Maßnahmen.
Bei Änderungsanträgen, die Veränderungen in den Projektaktivitäten vorsehen, muss die Risikokategorisierung überprüft werden. Falls nötig, werden Anpassungen im Projektvorschlag bei Risikokategorie und Safeguards-Maßnahmen vorgenommen.
Falls sich die Risikokategorie im Laufe des Projektes ändert (siehe Safeguards-Policy, Kap. 3.3), muss das Projekt den Anforderungen an die neue Risikokategorie genügen.
Sollte es im Laufe des Projektes zu Verletzungen der Umwelt- und Sozialstandards kommen, sind die Durchführungsorganisationen verpflichtet, BMWK und ZUG innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnisnahme von dieser Tatsache zu informieren. Hierzu sollte das Serious-Incidence-Reporting-Formular genutzt und per E-Mail innerhalb der Frist an BMWK und ZUG gesendet werden. Die Durchführungsorganisationen sind verpflichtet, entsprechende Schritte zur Verhinderung weiteren Schadens zu unternehmen.
Die Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards wird im Rahmen aller IKI-Evaluationen standardmäßig überprüft.
Die IKI unterhält zudem einen unabhängigen Beschwerdemechanimus, bei dem Beschwerden über mögliche Verletzungen der Umwelt- und Sozialstandards eingereicht werden können.