Blick in die Geschichte der IKI

Stetige Weiterentwicklung für wirksamen Schutz von Klima und Biodiversität (Stand: Juni 2023)

Seit der Gründung im Jahr 2008 ist die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) stetig an aktuelle Entwicklungen angepasst worden – sowohl strukturell als auch thematisch. Die wichtigsten Orientierungspunkte waren und sind die Weltklimakonferenzen (UNFCCC COP – Conference of the Parties) und die Konferenzen im Rahmen des Biodiversitätsabkommens (CBD COP). 

Anspruch der IKI ist es, den wachsenden Herausforderungen durch den Klimawandel und den Verlust der Biodiversität mit innovativen Ansätzen in der Projektarbeit zu begegnen, die über das einzelne Projekt hinausgehen. Das heißt: Erfolgreiche Ansätze sollen multipliziert und auf einen möglichst großen Maßstab skaliert werden. So hilft das Programm dabei, die Rahmenbedingungen für wirksame Klima- und Biodiversitätspolitik zu schaffen. 

Von Beginn an hat die IKI auf eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Entwicklungs- und Schwellenländern gesetzt, in denen sie Projekte umsetzt. Nicht erst zum 15. Geburtstag wird deutlich, dass die IKI heute eine feste Größe in der internationalen Förderlandschaft und somit ein verlässlicher Partner für den Schutz des Klimas und den Erhalt der biologischen Vielfalt ist. 

Der Start

2008: Auf Initiative des Bundesumweltministeriums wird die Internationale Klimaschutzinitiative durch Beschluss des deutschen Bundestages gegründet. So will das Ministerium „einen effektiven Beitrag zur Minderung von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel leisten“ und „mit dieser neuen Form der Umweltzusammenarbeit die bestehende Entwicklungszusammenarbeit ergänzen.“ Die Schwerpunkte der IKI liegen „in den Bereichen Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung, Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie Schutz von Biodiversität mit Klimarelevanz.“

In den ersten Jahren wird das Geld für das Förderprogramm aus Versteigerungserlösen des Emissionshandels zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2008 standen der IKI 120 Millionen Euro zur Verfügung. 15 Jahre später ist die IKI fester Bestandteil des Bundeshaushalts.
 

2008 hat der Deutsche Bundestag die IKI gegründet - Reichstagsgebäude in Berlin

Ein neuer Förderbereich: Schutz der biologischen Vielfalt

2010/2011: Im Oktober 2010 findet in Nagoya, Japan die 10. Konferenz zum Biodiversitätsabkommen (CBD COP10, Convention on Biological Diversity) statt. Zentrales Ergebnis ist, dass die Vertragsstaaten der CBD den strategischen Plan für die biologische Vielfalt bis 2020 verabschieden. Dieser setzt mit den Aichi-Zielen konkrete globale Ziele für den Erhalt der biologischen Vielfalt.

Der Schutz der biologischen Vielfalt ist bereits seit Gründung der IKI ein Ziel der Projektförderung. Als Reaktion auf die Festlegung der Aichi-Ziele etabliert die IKI im Jahr 2011 den eigenständigen Förderbereich Schutz der biologischen Vielfalt – und wird damit der wachsenden Bedeutung des Themas und der Verbindung zwischen dem Rückgang der biologischen Vielfalt und den Auswirkungen wie auch Folgen des Klimawandels  gerecht. Die ergänzenden Mittel dafür stammten aus dem Sondervermögen des Bundes „Energie- und Klimafonds“, mit dem die Bundesregierung zusätzliche Programmausgaben zur Förderung einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung sowie zum Klimaschutz leistete. 
 

Multilaterale Klimafinanzierung: Unterstützung des Green Climate Fund

2010: Auf der Weltklimakonferenz in Cancún/Mexiko (COP 16 beschließt die Weltgemeinschaft, den Green Climate Fund (GCF) einzurichten. Mit dem GCF als Instrument der multilateralen Klimafinanzierung soll die globale Transformation, hin zu einer emissionsarmen und nachhaltigen Entwicklung vorangetrieben werden. Der GCF arbeitet auch mit privatwirtschaftlichen Akteuren zusammen, um zusätzliche Mittel für Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen zu mobilisieren.

2013 beginnt die IKI, den GCF zu unterstützten - und stellt erstmals 15 Millionen Euro für das GCF Readiness Programm bereit. Das Programm unterstützt staatliche Institutionen dabei zu lernen, erfolgreiche Anträge beim GCF einzureichen, damit die vom Fonds vorgesehenen Mittel auch tatsächlich abgerufen und Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt werden können.

Ebenfalls 2013 verkünden das Bundesumweltministerium und das Britische Department for Business, Energy and Industrial Strategy (BEIS) auf der Weltklimakonferenz in Doha (COP18) gemeinsam die Gründung der NAMA-Fazilität, die sie bereits 2013 mit 69 Millionen Euro ausstatten. Dänemark und die Europäische Kommission treten der NAMA 2015 als weitere Geber bei. Die Bundesregierung unterstützt die Initiative, die mittlerweile Mitigation Action Facility heißt, kontinuierlich über die IKI, die die größte Geberin ist. 

NDCs: IKI unterstützt Vorbereitung des Pariser Klimaabkommens

2013: Die COP19 in Warschau steht ganz im Zeichen der Vorbereitung eines neuen Klimaschutzabkommens. Dazu werden alle Vertragsstaaten aufgefordert, beabsichtigte nationale Klimabeiträge zu formulieren (INDC, Intended Nationally Determined Contributions). 

Die IKI reagiert darauf: 2014 nimmt das IKI-Projekt zur Unterstützung ausgewählter Partnerländer bei der Erarbeitung ihrer INDC seine Arbeit auf. 

Nationale Klimabeiträge (NDC – Nationally Determined Contributions) werden dann 2015 als zentrales Instrument im Pariser Klimaabkommen (COP21) etabliert: Damit verpflichten sich die Vertragsstaaten völkerrechtlich dazu, national festgelegte Klimabeiträge und⁠ konkrete Schritte zu deren Umsetzung zu erarbeiten sowie sich dem Mechanismus zur Steigerung der NDC-Ambitionen anzuschließen. Über die Fortschritte ihrer Bemühungen müssen die Staaten regelmäßig berichten. Mit dem Unterstützungsprojekt hat die IKI im Vorfeld der Pariser Klimakonferenz einen wichtigen Beitrag geleistet, die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Pariser Abkommens zu schaffen. 

2016 gründet die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Industrie-, Schwellen- und Entwicklungsländern sowie multilateralen Organisationen während der COP22 in Marokko die NDC-Partnerschaft. Die globale Initiative soll die Umsetzung und Ambitionssteigerung der NDCs unterstützen. Die IKI reagiert mit dem NDC Support Cluster, das einzelne IKI-Projekte zum Thema NDCs in Zusammenarbeit mit der NDC-Partnerschaft bündelt und so Austausch und Synergieeffekte ermöglicht.

Anpassung an die Folgen der Klimakrise

2015: Mit der Klimarahmenkonvention haben sich die Industrieländer verpflichtet, Entwicklungsländer mit hoher Verwundbarkeit und geringer Anpassungsfähigkeit bei notwendigen Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise finanziell, technisch und institutionell zu unterstützen. Im Pariser Klimaabkommen von 2015 haben sich die Vertragsstaaten auf ein globales Ziel zur Anpassung an die Klimakrise verpflichtet.

Die Bundesregierung fördert seit Gründung der IKI Projekte in Partnerländern die darauf abzielen, die Anpassungsfähigkeit von Ländern und Regionen mit einem hohen Grad an Vulnerabilität gegenüber den Auswirkungen der Klimakrise zu erhöhen. In enger Anlehnung an den UNFCCC-Prozess und die Biodiversitätskonvention werden die thematischen Förderschwerpunkte im IKI-Anpassungsbereich fortlaufend weiterentwickelt und die dringendsten Bedarfe gefördert, die in nationalen Prozessen, wie nationalen Anpassungsplänen oder Aktionsprogrammen, identifiziert werden. 

Mann zwischen Mangroven-Setzlingen

Wie wirksam sind die IKI-Projekte?

Wie viele Bäume wurden gepflanzt? Wie viele Solarmodule errichtet? Wie viele Schulungen durchgeführt? Wie viel Fläche an intakten wurde Ökosystemen geschützt? IKI-Projekte überprüfen seit jeher mit individuellen Kennzahlen die Effektivität ihrer Maßnahmen – ganz auf ihre unterschiedlichen Ansätze angepasst. 

Um zu verstehen, was das Förderprogramm insgesamt mit all den unterschiedlichen Projekten in den vier Förderbereichen leistet, hat die IKI 2015 sogenannte Standardindikatoren eingeführt, die die Erfolgskontrolle auf Projektebene ergänzen. So ist es möglich zu erfassen, wie die IKI zu übergreifenden Ziele beiträgt, also beispielsweise zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder zur Stärkung von politischen Klima- und Biodiversitätsrahmenwerken.

Was genau passiert eigentlich mit dem Geld, das die Bundesregierung für die Klima- und Biodiversitätsfinanzierung zur Verfügung stellt? Die IKI veröffentlicht seit 2016 vierteljährlich umfangreiche Informationen zu laufenden und neu zugesagten Projekten und Programmen, denn: Transparenz erleichtert den Empfängerländern die Planung, begrenzt das Risiko von Korruption, vergrößert die Eigenverantwortung der Partner und fördert die gegenseitige Rechenschaftspflicht. Die IKI orientiert sich bei der Darstellung der Leistungen an den aktuellen Standards der International Aid Transparency Initiative, die die Bundesregierung mitgegründet hat (IATI-Daten). 
 

Update der IKI-Förderstruktur

Die IKI schärft ihr Profil in zwei Schritten mit einer neuen Förderstruktur. Zunächst entstehen die Themencalls und die Ländercalls mit den IKI-Schwerpunktländern, die großvolumige Verbundprojekten mit einer Fördersumme bis 20 Millionen Euro pro Projekt ermöglichen. Um die Umsetzung von Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgasen, zur Anpassung an den Klimawandel, im Bereich natürlicher Kohlenstoffsenken und dem Schutz der Biodiversität auch auf lokaler Ebene mit kleineren Akteuren zu ermöglichen, entstehen später die beiden Kleinprojektefonds (IKI Small und Medium Grants): 

  • 2017: Der erste IKI-Themencall wird mit zehn Förderschwerpunkten veröffentlicht. 267 Projektideen gehen bei der IKI ein, aus denen schließlich zehn Projekte ausgewählt werden. Finanziert werden vorrangig regionale Projekte mit thematischen Schwerpunkten in den vier Förderbereichen. 
  • 2018: Die ersten bilaterale IKI-Ländercalls werden veröffentlicht, die Partnerländer sind Mexiko, Kolumbien und Philippinen. Ziel ist es, die bilaterale Zusammenarbeit mit den IKI-Schwerpunktländern entlang gemeinsam vereinbarter Prioritäten zu stärken. 
  • 2019/2020: Die Programme IKI Small Grants für kleinere lokale und regionale Akteure sowie die IKI Medium Grants für eine verbesserte Nord-Süd-Zusammenarbeit zwischen Umsetzungsorganisationen öffnen erstmals ihre Förderfenster. 
     

Corona-Pandemie: schnelle Hilfe für einen nachhaltigen Wiederaufbau

5 Menschen halten Setzlinge in den Händen

2020: Die COVID-19-Pandemie stellt weltweit alle Länder und ihre Regierungen vor große Herausforderungen. Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat höchste Priorität. Gleichzeitig müssen die Vermeidung künftiger Pandemien und der Neustart der wirtschaftlichen Aktivitäten zusammen gedacht werden – ohne die oft noch jungen Politikansätze und Aktivitäten für den Schutz von Klima und Biodiversität aufzugeben. 

Die IKI entwickelt das sogenannte „Corona-Response-Paket“. Das Paket steht wenige Monate nach Beginn der Pandemie zur Verfügung und unterstützt die Partnerländer dabei, diese Herausforderungen anzugehen. Dafür erhalten ausgewählte laufende Projekte und Initiativen ergänzende Aufträge und Mittel. 

Drei Ministerien bündeln ihre Stärken in der IKI

2021: Klimaschutz ist ein zentrales Thema der neuen Bundesregierung.

Für die IKI heißt das: Ab sofort bündeln drei Ministerien ihre Stärken für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Förderprogramms – Wirtschaftsministerium, Umweltministerium und Auswärtiges Amt. Die koordinierende Rolle wechselt in das neue Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

2021/2022 bekommt die IKI ein neues Gewand: Das neue Design und das neuen Logo greifen auf, dass die IKI sich stetig weiterentwickelt. Kurz darauf geht unsere neue Website an den Start ­- im neuen Design und vor allem mit einer optimierten und nutzerfreundlichen Struktur. 

Biodiversität: der Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal

Im Dezember 2022 löst der Globale Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal die Aichi-Ziele aus dem Jahr 2010 ab und wird zum neuen Leitdokument für das Engagement der IKI für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität. 

Die IKI lanciert auf der CBD COP 15 in Montreal wichtige Initiativen, die zur Umsetzung des GBF maßgeblich beitragen sollen, darunter 

Werte und Verantwortung in der Projektarbeit

Zum Selbstverständnis der IKI gehören partizipative Ansätze in der Projektarbeit und das erklärte Ziel, negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu vermeiden. Um das zu gewährleisten, hat die IKI verschiedene Instrumente (weiter-)entwickelt: 

Illustration: sechs Menschen stehen auf einer Erdkugel und diskutieren; im Hintergrund sind ei Windrad und eine Sonnenblume zu sehen.

2021: Veröffentlichung der IKI-Genderstrategie. IKI-Projekte werden so ausgerichtet, dass geschlechtsbasierte Benachteiligungen verhindert und Diskriminierungen abgebaut werden. Die Potenziale aller Beteiligten sollen genutzt werden und zu einem verbesserten Schutz des Klimas und der Biodiversität beitragen. 

Weitere Infos: 

Themenseite: Gender in der IKI 

2022 führt die IKI den unabhängigen Beschwerdemechanismus (UBM) ein. Mit dem IKI UBM wird sichergestellt, dass Menschen, die von Projektaktivitäten negativ betroffen sind, eine Stimme erhalten und die Verletzung der Umwelt- und Sozialstandards anzeigen können. Das dient der externen Kontrolle. 

Weitere Infos: 

Themenseite: Unabhängiger Beschwerdemechanismus 

Illustration: Zwei Menschen sitzen auf dem Boden, drei Menschen diskutieren mit einander und zwei Menschen geben sich die Hand.
Illustration: fünf Personen diskutieren. Im Hintergrund sind eine Weltkarte, ein Winterrad, Natur zu sehen.

2023 treten die IKI-Safguards-Policy und die IKI-Ausschlusskriterien in Kraft. Die Projektarbeit finden oft in Zusammenhängen statt, die von schwachen rechtsstaatlichen Strukturen, strukturellen Ungleichheiten und fragilen Ökosystemen geprägt sind. Damit Projekte sensibel agieren und Umwelt und Menschen bestmöglich schützen, verpflichtet sich die IKI im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten zur Einhaltung internationaler Umwelt- und Sozialstandards.

Weitere Infos: 

Themensseite: Umwelt- und Sozialstandards

2023: Die IKI hat die vorhandenen Local Content-Vorgaben weiterentwickelt und überprüft diese bereits bei der Projektauswahl. Der Hintergrund: IKI-Fördermittel für Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sollen dort ankommen, wo ihre Bestimmung liegt. Die Beteiligung lokaler Akteurinnen und Akteuren an IKI-Projekten ist entscheidend für den langfristigen Projekterfolg. Die Einbettung der Projekte in den institutionellen, politischen, kulturellen, sozioökonomischen und ökologischen Kontext der Partnerländer wird hierdurch verbessert.

Weitere Infos: 

Themenseite: Local Content

Das Jahr 2023: 15 Jahre IKI – Commited to the planet and the people

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