23.12.2015

Staatengemeinschaft beschliesst historisches Klimaschutzabkommen

Säulen mit Nationalfahnen vor dem COP 21 Gelände in Paris
Säulen mit Nationalfahnen vor dem COP 21 Gelände in Paris; Foto: Nika Greger

Die internationale Staatengemeinschaft hat sich in Paris auf das erste globale Klimaschutzabkommen geeinigt, das die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad begrenzen soll.

Mit dem Abkommen von Paris bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zudem Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen. Es legt auch fest, dass die Welt in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral werden muss. Dieses anspruchsvolle Langfristziel wird unterstützt durch die Aufforderung an die Staaten, sich bei ihren nationalen Bemühungen, Treibhausgasemissionen zu mindern, am 1,5 Grad Ziel zu orientieren. Aus deutscher Sicht ist das Abkommen ein großer Erfolg. Die Leiterin der Deutschen Delegation, Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks, sprach von einem historischen Wendepunkt auf dem Weg den Planeten zu retten.

Auch wenn die Einigung von Paris als historisch zu bezeichnen ist, muss der Erfolg der internationalen Klimaschutzpolitik letztendlich an ihrer Umsetzung gemessen werden. Hier leistet die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des BMUB einen weltweit bedeutenden Beitrag. Seit 2008 unterstützt die IKI mit ihren mittlerweile fast 500 Projekten auf der ganzen Welt Maßnahmen und Prozesse, die für einen nachhaltigen Klimaschutz stehen. Viele dieser Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass der Weg für das jetzige Klimaschutzabkommen geebnet wurde.

Damit auch in Zukunft die ehrgeizigen Ziele der internationalen Klimaschutzpolitik umgesetzt werden, hat die IKI vor und während der Konferenz in Paris neue Projekte initiiert. Dazu gehört zum Beispiel der MRV Trust Fund, durch den zunächst bis zu 20 ausgewählte Entwicklungsländer darin unterstützt werden, die entsprechenden Strukturen für die Berichterstattung und Nachverfolgung nationaler Klimaschutz- und Anpassungsstrategien zu entwickeln. Viele Entwicklungsländer müssen die nötigen Institutionen noch aufbauen. Für die erste Startphase stellt das BMUB rund sieben Millionen US-Dollar aus der IKI bereit. Weiteres Highlight war die Vorstellung eines neuen Instruments der Klimafinanzierung, mit dem das BMUB über die IKI Investitionen in saubere Energien in Afrika anstoßen will. Als Anschubfinanzierung stehen 30 Millionen Euro zur Verfügung, die über eine Absicherung von Währungsrisiken deutlich größere Investitionen - in Höhe von bis zu 1,3 Milliarden US-Dollar - mobilisieren sollen. Zusätzlich wird der deutsche Beitrag für den internationalen Anpassungsfonds um 50 Millionen Euro aufgestockt. Die Mittel kommen vor allem den Regionen zu Gute, die durch den Klimawandel besonders betroffen sind. Finanziert werden zum Beispiel Maßnahmen zum Küstenschutz oder die Umstellung auf neue Anbaumethoden in der Landwirtschaft.

In Paris haben die Staats- und Regierungschefs den Stopp des Waldverlustes als gemeinsames politisches Ziel bekräftigt. Wenn die weltweite Zerstörung von Wäldern eingedämmt und entwaldete Gebiete wiederhergestellt werden, kann dies zu rund einem Drittel der erforderlichen Minderung von Treibhausgasen beitragen, um die Erderwärmung unter zwei Grad zu begrenzen. Unterstützt durch die IKI wurde auf dem Klimagipfel eine ambitionierte Waldpartnerschaft zwischen Norwegen, Deutschland und Großbritannien vorgestellt, die gemeinschaftlich bis zu fünf Milliarden US-Dollar für den Schutz und die Wiederherstellung von Wäldern in Entwicklungsländern bereitstellen wird. Deutschland wird seine Mittel zur Reduzierung von Emissionen aus Entwaldung, Walddegradierung und zum Wiederaufbau von Wäldern bis 2020 verdoppelt. Die Basis sind die durchschnittlich bereitgestellten Mittel im Zeitraum 2008 bis 2014.

Das Pariser Abkommen tritt im Jahr 2020 in Kraft, sobald mindestens 55 Staaten, die für mindestens 55 Prozent der gesamten globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich sind, das Abkommen ratifizieren. Zwar sind verbindliche nationale Klimaziele nicht Teil des Abkommens, allerdings legt es den Unterzeichnerstaaten auf, ihre nationalen Minderungsbeiträge (NDCs – nationally determined contributions) umzusetzen und dazu die geeigneten politischen Rahmenbedingungen und Strategien zu schaffen. Die IKI hat bereits im Vorfeld der COP21 über 20 Länder bei der Erarbeitung ihrer INDCs (intended nationally determined contributions) unterstützt und wird auch in Zukunft kontinuierlich mit den Partnerländern daran arbeiten, national angepasste und ambitionierte Klimabeiträge zu entwickeln.

Die globale Temperatur ist bereits um ein Grad angestiegen, sodass die Begrenzung auf 1,5 Grad nur durch schnelle Einschnitte beim CO2 Ausstoß und dem Ausstieg aus fossilen Energieträgern möglich wird. Das langfristige Ziel der treibhausgasneutralen Welt nach dem Jahr 2050 unterstützt den schnellen Ausstieg aus Kohle und Öl. Zusätzlich müssen die Anstrengung zur Schaffung von Kohlenstoffsenken, beispielsweise durch die Wiederherstellung von Wald, massiv erhöht werden.

Die Vereinbarung gibt den Staaten Handlungsanweisungen mit auf den Weg, die sie vor in Kraft treten des Abkommens im Jahr 2020 erfüllen sollen. Analysen der Klimaschutzversprechen der Staaten zeigen, dass diese bisher nicht ausreichen, um die Temperatur auf unter zwei Grad zu begrenzen. Deshalb wird 2018 eine erste Bestandsaufnahme durchgeführt und entschieden, wie die nationalen Anstrengungen weiter erhöht werden können. Dem folgen in einem Fünf-Jahres-Rhythmus Überprüfungs- und Ambitionszyklen für die nationalen Klimaschutzbeiträge, die jeweils ambitionierter als ihre Vorgänger ausfallen sollen. Diese legen fest, dass jedes Land über seine Treibhausgasemissionen berichten muss. So soll sichergestellt werden, dass die Fortschritte der Realität entsprechen. Die Erfüllung nationaler Beiträge kann auch durch die Kooperation mit anderen Staaten, etwa durch den Handel mit nachgewiesenen Emissionseinsparungen, erreicht werden.

Neben der Minderung der Treibhausgasemissionen beschäftigt sich das Pariser Abkommen mit der Anpassung an den Klimawandel. Diese ist als gleichberechtigtes Ziel etabliert und Staaten sollen dabei unterstützt werden, mit den nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels umzugehen. Dazu kommt erstmals ein eigener Artikel für den Bereich von "Schäden und Verlusten" (Loss and Damage), relevant vor allem für die Staaten, die bereits jetzt unter den unausweichlichen Folgen des Klimawandels leiden, zum Beispiel durch extreme Stürme und Wetterereignisse oder den Anstieg des Meeresspiegels. Der Fokus liegt hier allerdings auf Risikominderung und Resilienz, die Haftung durch Industrieländer ist nicht vorgesehen. Dennoch geht das Abkommen auf die Bedürfnisse von armen und verletzlichen Ländern ein, indem es Unterstützung in Form von Technologietransfer, Kapazitätsaufbau und finanzieller Unterstützung festschreibt.

Last, but not least war die Finanzierung eines der Hauptthemen in Paris. Die Einigung sieht vor, dass Industrieländer gemäß ihrer bestehenden Verpflichtung unter der Klimarahmenkonvention Entwicklungsländer bei Minderung und Anpassung finanziell unterstützen. Bei der weiteren Mobilisierung von Klimafinanzierung sollen die Industrieländer eine führende Rolle einnehmen. Die Zusage aus dem Jahr 2009, bis 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern zu mobilisieren, wird bis 2025 fortgeschrieben. Für die Zeit nach 2025 soll ein höheres Ziel festgelegt werden.

Die IKI des BMUB wird auch in Zukunft ihren Beitrag dazu leisten, dass die ambitionierten Ziele des historischen Klimaschutzabkommens von Paris umgesetzt und erreicht werden.

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