11.09.2019

Partizipativer Prozess für die NDC-Umsetzung in Peru

Informations-Workshops mit Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der 7 indigenen Organisationen; Foto: MINAM
Informations-Workshops mit Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der 7 indigenen Organisationen; Foto: MINAM

Dialog mit indigenen Völkern: Partizipationsprozess für die Entwicklung eines Klimawandelrahmengesetzes in Peru.

Nach der Unterzeichnung des Pariser Klimaschutzabkommens und der Ratifizierung seiner nationalen Klimaschutzbeiträge (NDC) im Jahr 2016 will Peru seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 20 Prozent senken. Gleichzeitig sollen Anpassungsstrategien in fünf Hauptsektoren – den Bereichen Wasser, Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Gesundheit – vorangebracht werden, um die Anfälligkeit des Landes für die Folgen des Klimawandels zu mindern.

Peru hat nicht lange gebraucht, um auf die neuen Herausforderungen zu reagieren und sich eigene Ziele in Bezug auf den Klimawandel zu setzen. Im April 2018 wurde in Peru das Klimawandelrahmengesetz erlassen. In diesem Gesetz sind allgemeine Bestimmungen für die Koordinierung, Formulierung, Entwicklung, Umsetzung, Berichterstattung, Überwachung, Evaluierung und Verbreitung von staatlichen Strategien festgelegt, die eine ganzheitliche Herangehensweise an das Klimaschutzmanagement gewährleisten sollen. Dabei wurden die Kompetenzen und Funktionen drei staatlichen Ebenen zugewiesen: der nationalen, der regionalen und der lokalen Ebene.

Bewohner der Andenregion in Peru mit Alpakas; Foto: Thomas Müller/GIZ

Zwischen Juli und September 2018 rief die peruanische Regierung mit Unterstützung des IKI-Projekts „Anpassung von öffentlichen Investitionen an den Klimawandel in Lateinamerika (IPACC II)“ einen dezentralen Partizipationsprozess ins Leben, der unter dem Motto stand: „Lassen Sie uns über die Vorschriften des Klimawandelrahmengesetzes sprechen“. Mit dem Prozess, der unter der Federführung des peruanischen Umweltministeriums (MINAM) durchgeführt wird, sollen die Beiträge der verschiedenen Stakeholder zum Rahmengesetz zusammengetragen werden. Dazu fanden 48 zentrale Workshops und Konferenzen statt, acht dezentrale Workshops auf regionaler Ebene sowie sieben weitere mit indigenen Völkern. Über 2.200 Vertreterinnen und Vertreter aus dem öffentlichen Sektor, der Privatwirtschaft, der Zivilgesellschaft, von indigenen Völkern, Jugendlichen, NGOs und Hochschulen erhielten die Gelegenheit, sich zu den geplanten Regelungen und Vorschriften zu äußern.

Peru hat den Partizipationsprozess entschlossen umgesetzt. „Wir wollen, dass die Vorschriften des Klimawandelrahmengesetzes einem Konsultationsprozess unterzogen werden, denn dies ist ein Anrecht der indigenen Völker und eine staatliche Verpflichtung auf internationaler Ebene. Wir sind davon überzeugt, dass wir in der Lage sind, die notwendigen Veränderungen im Land umzusetzen, wenn wir weiterhin den Weg des Dialogs und der Partizipationsförderung beschreiten“, erklärte die damalige Umweltministerin Fabiola Muñoz.

Obwohl die Beteiligung und die Beiträge der indigenen Organisationen im Partizipationsprozess bei der Ausarbeitung des Gesetzestextes berücksichtigt wurden, forderten die indigenen Völker einen gesonderten Konsultationsprozess mit den sieben Organisationen indigener Völker, die der peruanische Staat durch das Kulturministerium anerkannt hat. Die anerkannten Organisationen sind: die indigene Vereinigung zur Entwicklung im peruanischen Regenwald (AIDESEP), der Verband der peruanischen Kleinbauern (CCP), das Nationalitätenbündnis des peruanischen Amazonas (CONAP), der nationale Bauernverband (CNA), das nationale Bündnis der Kleinbäuerinnen, Handwerkerinnen, indigenen, eingeborenen und angestellten Frauen in Peru (FENMUCARINAP), die nationale Organisation der indigenen Frauen aus den Anden und der Amazonasregion in Peru (ONAMIAP) und die Nationale Union der Aymara-Gemeinden (UNCA).

Die sogenannte ‚vorherige Konsultation‘ ist ein Rechtsanspruch der indigenen Völker, das im peruanischen Recht und in Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) niedergelegt ist. Dabei besteht das Ziel des Staates darin, die vorherige Zustimmung oder das Einverständnis der indigenen Völker zu erhalten, und zwar aus freien Stücken und auf Grundlage aller relevanten Informationen – in diesem Fall in Bezug auf die Regelungen und Vorschriften des Klimawandelrahmengesetzes, soweit Teile des Gesetzes unmittelbar die kollektiven Rechte der indigenen Völker betreffen.

Die Forderung der indigenen Völker wurde ernst genommen: Im November 2018 nahm die Umweltministerin an der Sitzung der Arbeitsgruppe zu indigener Politik (Working Group on Indigenous Policies) teil und verkündete dort, dass man mit dem Konsultationsprozess zu den Vorschriften des Klimawandelrahmengesetzes beginnen wolle. Damit gab das Umweltministerium den Startschuss für den Prozess, der sieben aufeinander folgende, verpflichtende Schritte umfasst: (1) Festlegung der Maßnahmen, (2) Ermittlung der betroffenen Völker und der sie vertretenden Organisationen, (3) Bekanntmachung der Maßnahmen, (4) Information, (5) interne Evaluierung durch die indigenen Völker, (6) interkultureller Dialog und (7) Entscheidung.

Vertreter der Asháninka beim Treffen zur Überprüfung der Vorschriften des Klimawandelrahmengesetzes; Foto © MINAM

Im Februar 2019 stellte die damalige stellvertretende Umweltministerin Lucía Ruiz den Vertreterinnen und Vertretern der sieben nationalen Organisationen den Konsultationsplan vor. Der Plan enthält 59 ausgewählte Elemente des Gesetzestextes, die sich positiv oder negativ auf die Rechte und Lebensweise der indigenen Völker auswirken könnten – davon wurden 24 vom Umweltministerium ausgewählt und 35 weitere von den nationalen repräsentativen Organisationen der indigenen Völker ergänzt. „Wir vom Ministerium setzen uns entschlossen für einen offenen Dialog und Vertrauensbildung ein. Uns ist bewusst, welchen wertvollen Beitrag die Natur und die indigenen oder eingeborenen Völker zur Entwicklung des Landes leisten“, erklärte Lucía Ruiz, die mittlerweile Umweltministerin ist. Bei der Veranstaltung waren auch Vertreterinnen und Vertreter des ILO-Büros für die Andenländer und des peruanischen Kulturministeriums (MINCU) anwesend.

Das Umweltministerium hat bereits drei der sieben im Konsultationsplan vorgesehenen Prozessschritte absolviert. Von März bis Mai 2019 fand die Informationsphase im Rahmen der Konsultationen statt. Rund 1000 Menschen beteiligten sich an den zwölf dezentralen Workshops, die in den Küstenstädten Lima und Trujillo, den Andenstädten Cusco, Puno und Ayacucho sowie den Städten im Amazonasgebiet Iquitos, Pucallpa, Yurimaguas, Bagua, Atalaya, Puerto Maldonado und Satipo stattfanden. Die Inhalte der Workshops wurden in die fünf wichtigsten indigenen Sprachen (Quechua, Aymara, Shipibo-Conibo, Awajún und Asháninka) übersetzt. So erhielten die Teilnehmenden die Möglichkeit, Fragen zu technischen Aspekten der Vorschriften und zum Klimawandel zu klären. In Lima fanden zudem zwei nationale Workshops statt: eine Veranstaltung ausschließlich für indigene Frauen gemäß den Prinzipien der gesellschaftlichen Inklusion und der Transparenz sowie ein Workshop mit Beteiligung der indigenen Vertreterinnen und Vertretern von den sieben nationalen Organisationen.

Vertreterinnen und Vertreter von indigenen Organisationen bei einem Treffen im Rahmen des Konsultationsprozesses; Foto: MINAM

Der Konsultationsprozess zu den Vorschriften des Klimawandelrahmengesetzes sowie das Format „Lassen Sie uns über die Vorschriften des Klimawandelrahmengesetzes sprechen“ wurden durch die Förderung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) ermöglicht. Das IKI-Projekt wird von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt.

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