Mali: Umweltprüfungen für den Klimaschutz
In Mali wurden drei neue Gesetze zur Regelung von Umweltprüfungen verabschiedet.
Ende 2018 wurden in Mali mehrere Gesetzestexte zur Umsetzung von sogenannten Umweltprüfungen im Ministerrat verabschiedet. Umweltprüfungen sollen helfen, im Voraus Auswirkungen von Politiken oder Programmen auf die Umwelt abzuschätzen und aus verschiedenen Möglichkeiten dann die politischen Strategien und praktischen Aktivitäten auszuwählen, die bei der Prüfung als am wenigsten umweltschädlich befunden worden sind.
Auch in Mali wird hierbei zwischen strategischen Umweltprüfungen, die sich auf die Politik- und Strategieebene beziehen und Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) unterschieden. Letztere schätzen die potentiellen Auswirkungen von geplanten Projekten, allen voran Infrastrukturprojekten, auf die Umwelt ab und identifizieren Kompensationsmaßnahmen, um negative Folgen eines Projekts auszugleichen. So kann zum Beispiel die zusätzliche Grundwasserentnahme bei Bohrungsprojekten durch Maßnahmen kompensiert werden, die den Grundwasserspiegel durch erhöhte Infiltration steigen lassen. Dazu gehören die meisten Erosionsschutzmaßnahmen wie Steinwälle und kleine Dämme, die in den Wasserläufen aufgeschichtet werden. Die Machbarkeitsstudien im Vorlauf eines Projekts bestimmen dabei den Grad der Auswirkungen auf die Umwelt (in drei Kategorien) sowie das Budget für die UVP. Alle Projekte, die in die zwei höheren Kategorien fallen, also mittlere bis erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima haben werden, müssen vor ihrer Umsetzung eine solche UVP durchlaufen und eine entsprechende Lizenz vom Staat erhalten. Während der Umsetzung kontrolliert der Staat durch sogenannte Umweltaudits, ob die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen auch umgesetzt wurden.
Weltweit wird bei den meisten Umweltprüfungen die Umwelt als statisches System betrachtet, auch wenn Ökosysteme sich permanent verändern und somit eher dynamische Systeme darstellen. Zusätzlich beeinflusst der Klimawandel die bestehenden Dynamiken. Die Berücksichtigung der Auswirkungen des geplanten Projekts oder der zu prüfenden Politik auf diese Dynamiken sowie der Auswirkungen der klimatischen Veränderungen auf das geplante Projekt oder die zu prüfende Politik, ermöglicht bereits heute zukünftige klimatischen Faktoren zu antizipieren.
Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) finanziert das Bundesumweltministerium das 'Programm zur Unterstützung der Umsetzung der nationalen Klimaanpassungsstrategie' in Mali. Das Programm wird gemeinsam vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH umgesetzt. In Zusammenarbeit mit einem weiteren Projekt ("Initiative Pauvreté Environnement"), das von UNDP und dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) finanziert wird, unterstützt die GIZ die malische Regierung bei der Überarbeitung und der Erstellung von Gesetzestexten und Leitfäden zur Durchführung von Umweltprüfungen unter Berücksichtigung des Klimawandels.
Der Prozess wird vom malischen Umweltministerium geleitet und auf technischer Ebene mit der Behörde für Umwelt und nachhaltige Entwicklung (frz: Agence de l'Environnement et du Développement Durable - AEDD) koordiniert. Das Ministerium hat ein Steuerungskomitee eingesetzt, in dem neben den beiden genannten Akteuren auch andere Sektoren, die Zivilgesellschaft, der Privatsektor und unabhängige Expertinnen und Experten vertreten sind. Ein Team aus internationalen und nationalen Gutachtern begleitet den Prozess. Das Ergebnis der bisherigen Zusammenarbeit umfasst die Vorlagen für drei Gesetzestexte und ihren spezifischen Leitfäden zu den strategischen Umweltprüfungen, der UVP sowie den Umweltaudit. Folgendes Schema veranschaulicht die wichtigsten Schritte im Ablauf einer strategischen Umweltprüfung:
Nach der technischen Validierung der verschiedenen Texte durch den nationalen Umweltrat wurde am 5. Juli 2017 ein großer Workshop mit den juristischen Referentinnen und Referenten der verschiedenen Ministerien organisiert. Ziel war hierbei, die Teilnehmenden zum Thema Klimawandel im Allgemeinen zu sensibilisieren und ihnen Vorteile und Notwendigkeit der Berücksichtigung von Klimaaspekten in die Umweltprüfungen zu erläutern. Zudem sollten die Referenten und Referentinnen konkret über die verschiedenen Gesetzestextvorschläge informiert und auf deren parlamentarische Konsultation vorzubereitet werden, damit die Gesetze in Kraft treten können. Die finale Annahme der Gesetze sowie den zugehörigen Durchführungsbestimmungen in Form von Leitfäden fand schließlich am 15. November 2018 im Ministerrat statt.
Nun ist geplant, die beiden Behörden, die AEDD und die nationale Direktion für Abwasser- und Abfallentsorgung, der Kontrolle von Verschmutzungen und Störungen DNACPN (frz: Direction Nationale de l'Assainissement, du contrôle des pollutions et des nuisances"), die sich maßgeblich mit den Umweltprüfungen befassen, in den Verfahren zur Anwendung dieser Gesetze zu stärken. Hierzu sind Fortbildungen geplant sowie die Unterstützung des Aufbaus der Datenbank, die zur Kontrolle der durchgeführten Umweltprüfungen und ausgestellten Lizenzen dient.
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