Biologische Vielfalt: Weichenstellung für die nächsten Jahrzehnte
In ihrer zweiten Arbeitsgruppensitzung zur Erarbeitung eines neuen globalen Rahmens für biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 bekräftigen die UN-Mitgliedsstaaten eine ambitionierte Zielsetzung.
Der im Mai 2019 veröffentlichte globale Bericht des Weltbiodiversitätsrats IPBES zu Biodiversität und Ökosystemleistungen macht deutlich: Eingriffe des Menschen in die Natur haben unseren Planeten erheblich verändert. Bis zu eine Million Arten sind vom Aussterben bedroht, viele davon bereits in den nächsten Jahrzehnten. Der Verlust von Arten und Ökosystemen stellt eine direkte Bedrohung auch für das menschliche Wohlergehen dar. Schnelles Handeln, global wie lokal, ist daher dringend erforderlich. Denn die 2010 auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention (CBD) beschlossenen Aichi-Biodiversitätsziele für den Zeitraum 2011 bis 2020 wurden weitgehend verfehlt. Daher muss die internationale Gemeinschaft sowohl an den Stellschrauben für konkrete und ambitionierte Ziele als auch an verbesserten Bedingungen für ihre Umsetzung und Wirkungsmessung drehen.
2020 ist ein „Superjahr“ der Biologischen Vielfalt
Dieses Jahr ist für die Staatengemeinschaft und die CBD zukunftsweisend. Denn auf der 15. Vertragsstaatenkonferenz (CBD COP 15), die im Oktober 2020 im chinesischen Kunming stattfindet, wird ein neuer globaler Rahmen für den Schutz der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und für einen gerechten Vorteilsausgleich der Nutzung genetischer Ressourcen verabschiedet. Die Botschaft ist klar: Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist eine gesamtgesellschaftliche und weltweite Aufgabe, die beispiellose Anstrengung und einen globalen Transformationsprozess erfordert.
Der neue globale Rahmen – ein Abkommen für Mensch und Natur – muss Länder motivieren, ihre Verpflichtungen im Rahmen der CBD entschlossener umzusetzen. Direkte und indirekte Treiber für Biodiversitätsverlust wie Landnutzung, Verschmutzung oder Klimawandel müssen daher gezielt adressiert werden. Das gleiche gilt für die Bedürfnisse der Menschen - vor allem Nahrung, Wasser, Gesundheit und Schutz vor Katastrophen - , den Kapazitätsaufbau, Kooperation, Mobilisierung von Ressourcen sowie das sogenannte Mainstreaming, das heißt die Verankerung von Biodiversitätskriterien in allen relevanten Sektoren der Volkswirtschaft - aber auch in Bildung, Gesundheit etc. Partizipation, Partnerschaften und politischer Wille müssen ein solides Fundament für die Umsetzung sein.
Stand des Verhandlungsprozesses – „Die Straße nach Kunming“
Zur Vorbereitung der Vertragsstaatenkonferenz trafen sich die Vertragsparteien der CBD zur zweiten Arbeitsgruppensitzung zur Erarbeitung des neuen Rahmens (Open-ended Working Group, OEWG-2) vom 24. bis 29. Februar 2020 in Rom. Die erste Sitzung fand 2019 in Nairobi statt, wo es noch um die Festlegung des allgemeinen Prozesses ging. In Rom stand die Diskussion des ersten Textvorschlags zum Rahmenwerk („Zero Draft“) im Vordergrund, bei der sich Vertragsparteien und Beobachter, wie Nichtregierungsorganisationen und UN-Organisationen, austauschten.
Neben fünf übergeordneten langfristigen Zielen bis 2050 – inklusive Zwischenetappen bis 2030 – ging es auch um 20 Handlungsziele bis 2030, die spezifisch, messbar, erreichbar, realistisch und zeitgebunden, also „SMART“ sein sollen. Diese Ziele umfassen beispielsweise Schutzgebiete, Landnutzung, Schutz vor invasiven Arten, Wildereibekämpfung, nachhaltigen Konsum und Produktion sowie die Minderung und Anpassung an den Klimawandel.
Im Juli 2020 wird in Kolumbien die dritte und letzte Arbeitsgruppensitzung (OEWG-3), vor der CBD COP 15 stattfinden. Bis dahin soll ein überarbeiteter Entwurf („First Draft“) erstellt und diskutiert werden. Zusätzlich dazu werden auch Ergebnisse der Sitzungen des Nebenorgans für wissenschaftliche, technische und technologische Beratung (SBSTTA-24) und des Nebenorgans für Umsetzung der CBD (SBI 3) vom Mai 2020 zu berücksichtigen sein.
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