Small Grants
Die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und der Biodiversitätskonvention (CBD) erfordert die wirksame Beteiligung aller gesellschaftlicher Gruppen. Mit dem IKI Small Grants Programm ermöglicht die IKI gezielt kleineren Akteuren die Teilhabe an Klimafinanzierung für ihre vorwiegend lokalen Lösungen. Das Programm unterstützt seit 2019 Kleinprojekte in ODA-berechtigten Ländern und fördert die Kapazitätsentwicklung von kleinen Organisationen und Förderinstitutionen vor Ort.
Wie hoch ist die Förderung?
60.000 bis 200.000 Euro
Wer wird gefördert?
Regionale, nationale und lokale Organisationen mit Sitz in ODA-Ländern
Wie lange laufen die Projekte?
1 bis 3 Jahre
Wie oft wird gefördert?
Jährliches Auswahlverfahren
Wo wird gefördert?
Bilateral oder regional
IKI Small Grants wird von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt und umfasst die beiden Komponenten „International Calls“ und „Förderinstitutionen“. Mithilfe beider Komponenten werden gemeinnützige Projekte und Initiativen finanziert, die die vier Förderbereiche der IKI adressieren: Verringerung von Treibhausgasemissionen, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken/ REDD+ und Erhalt der Biodiversität.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Die Projekte der Komponente „International Calls“ werden in jährlichen einstufigen Auswahlverfahren ermittelt. Bis 2025 sollen im Rahmen der „International Calls" rund 100 Projekte gefördert werden.
- Förderhöhe: 60.000 bis 200.000 Euro
- Förderlaufzeit: 1 bis 3 Jahre
Mithilfe der Komponente „Förderinstitutionen“ erhielten nationale und regionale Institutionen fachliche und finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von „Calls for Proposals“ oder bei der Bereitstellung von Mitteln für kleinere Projekte und Maßnahmen auf lokaler Ebene.
- Förderhöhe: bis zu 850.000 Euro
- Förderlaufzeit: bis zu 30 Monaten
In beiden Komponenten werden die Organisationen bei ihrer institutionellen Kapazitätsentwicklung unterstützt. Damit werden sie als Akteure für Klima- und Biodiversitätsschutz gestärkt und zu noch größeren Ambitionen für einen nachhaltigen Wandel ermutigt.
Wer wird gefördert?
Förderkomponente „International Calls“
Förderfähig sind subnationale, nationale und regionale gemeinnützige Organisationen in ODA-berechtigten Ländern. Auch gewinn-orientierte Nichtregierungsorganisationen sind förderfähig, sofern ihr Projektvorschlag rein gemeinnützige Ziele verfolgt. Organisationen, die sich bewerben, müssen über mindestens drei Jahre einschlägige Erfahrung und einen durchschnittlichen Jahresumsatz zwischen 60.000 und 500.000 Euro verfügen.
Förderkomponente „Förderinstutionen“
Größere nationale und regionale Institutionen mit eigenen Förderprogrammen.
Der Auswahlprozess der Komponente „Förderinstitutionen“ ist abgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IKI Small Grants.
Kontakt
IKI Small Grants
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Potsdamer Platz 10
10785 Berlin
Beendete Calls Small Grants
Hier finden Sie Informationen zu früheren Calls
Publikationen
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11/ 2022 | IKI-Factsheet
IKI Small Grants: Internationale Calls und Förderinstitutionen
Deutsch (PDF, 678 KB, barrierefrei)
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