Small Grants

Die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und der Biodiversitätskonvention (CBD) erfordert die wirksame Beteiligung aller gesellschaftlicher Gruppen und macht entsprechende Klimafinanzierung notwendig. Mit dem IKI Small Grants Programm ermöglicht die IKI gezielt lokalen Akteuren wie Nichtregierungsorganisationen die Umsetzung von Projekten im Bereich Klimaschutz und Biodiversität. Sie sind unverzichtbar für den Wandel und sind dort aktiv und den Menschen nah, wo der Klimawandel und der Verlust der Biodiversität die größten Auswirkungen zeigen. Das Programm unterstützt seit 2019 wirksame Kleinprojekte in ODA-berechtigten Ländern von lokalen Organisationen und Förderinstitutionen vor Ort.

Call offen

Jetzt bewerben

Wie hoch ist die Förderung?

60.000 bis 200.000 Euro

Wer wird gefördert?

Regionale, nationale und lokale Organisationen mit Sitz in ODA-Ländern

Wie lange laufen die Projekte?

1 bis 3 Jahre

Wie oft wird gefördert?

Jährliches Auswahlverfahren

Wo wird gefördert?

Bilateral oder regional

IKI Small Grants wird von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt und umfasst die beiden Förderlinien „International Calls“ und „Förderinstitutionen“. Darüber werden gemeinnützige Projekte und Initiativen finanziert, die die vier Förderbereiche der IKI adressieren: Verringerung von Treibhausgasemissionen, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, Erhalt natürlicher Kohlenstoffsenken/ REDD+ und Erhalt der Biodiversität.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Die Projekte der Förderlinie „International Calls“ werden in jährlichen Auswahlverfahren ermittelt. Bis Ende 2029 sollen im Rahmen der „International Calls" rund 220 Projekte gefördert werden. 

  • Förderhöhe: 60.000 bis 200.000 Euro
  • Förderlaufzeit: 1 bis 3 Jahre

Durch die Förderlinie „Förderinstitutionen“ erhalten nationale und regionale Institutionen fachliche und finanzielle Unterstützung bei der Durchführung ihrer eigenen Ausschreibungen für lokale Klima- und Biodiversitätsprojekte. Mehr als 18 Institutionen sollen bis Ende 2029 Förderung für ihre Calls erhalten.

  • Förderhöhe: bis zu 950.000 Euro
  • Förderlaufzeit: bis zu 36 Monaten

In beiden Förderlinien erhalten Organisationen und Akteure neben der Finanzierung Unterstützung beim Aufbau ihrer Rolle als starke Akteure gemäß dem sogenannten Capacity Development.

Wer wird gefördert?

Förderlinie „International Calls“

Förderfähig sind subnationale, nationale und regionale gemeinnützige Organisationen in ODA-berechtigten Ländern. Auch gewinnorientierte Nichtregierungsorganisationen sind förderfähig, sofern ihr Projektvorschlag rein gemeinnützige Ziele verfolgt. Organisationen, die sich bewerben, müssen über mindestens drei Jahre einschlägige Erfahrung und einen durchschnittlichen Jahresumsatz zwischen 60.000 und 500.000 Euro verfügen.

Förderlinie „Förderinstutionen“

Die deutsche Bundesregierung und die GIZ identifizieren und wählen gemeinsam potenzielle nationale und regionale Institutionen aus, die eine umfassende Bewertung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und anderer Risiken bestehen müssen. Die ausgewählten Förderinstitutionen sind in ODA-berechtigten Ländern ansässig und müssen seit mindestens drei Jahren tätig sein, mit einem durchschnittlichen Jahresumsatz von nicht weniger als 500.000 Euro. Darüber hinaus wird erwartet, dass sie Erfahrung im Management von Zuschüssen und der Auszahlung von Mitteln haben. IKI Small Grants stellt sicher, dass Projekte spezifische lokale Herausforderungen angehen und messbare Auswirkungen erzielen, wodurch garantiert wird, dass die Finanzierung sowohl wertvoll als auch effektiv ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der IKI Small Grants.

Kontakt

IKI Small Grants
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Potsdamer Platz 10

10785 Berlin

IKI-Small-Grants@giz.de

https://iki-small-grants.de

Laufende Calls Small Grants

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Beendete Calls Small Grants

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